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Für SchülerinnenWenn der Schulbesuch einer Schülerin oder eines Schülers der zumindest neunten Schulstufe einer mittleren oder höheren Schule gemäß § 33 Abs. 2 lit. a oder lit. e endet, können Schulleitungen Gespräche über die Gründe der Beendigung des Schulbesuchs mit der Schülerin oder dem Schüler und Schüler, die im Sommersemester des Schuljahres 2018/19 eine Deutschförderklasse gemäß § 8h Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes besucht haben, gilt § 25 Abs. 5c zweiter Satz auch im Falle des § 18 Abs. 14 Z 2 sinngemäß.den Erziehungsberechtigten Für Schülerinnen und Schüler, die im Sommersemester des Schuljahres 2018/19 eine DeutschförderklasseWenn der Schulbesuch einer Schülerin oder eines Schülers der zumindest neunten Schulstufe einer mittleren oder höheren Schule gemäß Paragraph 8 h33, Absatz 2, des Schulorganisationsgesetzes besucht habenLitera a, gilt Paragraph 25oder Litera e, Absatz 5 cendet, zweiter Satz auch im Fallekönnen Schulleitungen Gespräche über die Gründe der Beendigung des Paragraph 18Schulbesuchs mit der Schülerin oder dem Schüler und den Erziehungsberechtigten
Für SchülerinnenWenn der Schulbesuch einer Schülerin oder eines Schülers der zumindest neunten Schulstufe einer mittleren oder höheren Schule gemäß § 33 Abs. 2 lit. a oder lit. e endet, können Schulleitungen Gespräche über die Gründe der Beendigung des Schulbesuchs mit der Schülerin oder dem Schüler und Schüler, die im Sommersemester des Schuljahres 2018/19 eine Deutschförderklasse gemäß § 8h Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes besucht haben, gilt § 25 Abs. 5c zweiter Satz auch im Falle des § 18 Abs. 14 Z 2 sinngemäß.den Erziehungsberechtigten Für Schülerinnen und Schüler, die im Sommersemester des Schuljahres 2018/19 eine DeutschförderklasseWenn der Schulbesuch einer Schülerin oder eines Schülers der zumindest neunten Schulstufe einer mittleren oder höheren Schule gemäß Paragraph 8 h33, Absatz 2, des Schulorganisationsgesetzes besucht habenLitera a, gilt Paragraph 25oder Litera e, Absatz 5 cendet, zweiter Satz auch im Fallekönnen Schulleitungen Gespräche über die Gründe der Beendigung des Paragraph 18Schulbesuchs mit der Schülerin oder dem Schüler und den Erziehungsberechtigten