Dem Bereichsleiter oder der Bereichsleiterin obliegt die Leitung des Bereichs nach Maßgabe der Vorgaben der Schulcluster-Leitung und die Wahrnehmung der im Organisationsplan übertragenen Aufgaben im Schulcluster:
1.Ziffer einsPädagogischer Support (Ansprechpartner) für alle Schulpartner am Standort im akuten Krisenmanagement,
2.Ziffer 2Mitarbeit im Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungs-Team des Clusters,
3.Ziffer 3Diensteinteilung bei akuten Absenzen am Standort und
4.Ziffer 4Einführung neuer Lehrpersonen in die verschiedenen Arbeitsbereiche.
In Kraft seit 01.09.2018 bis 31.12.9999
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