Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Für Schulen, die in einem organisatorischen Verbund mit anderen Schulen als Schulcluster geführt werden, ist § 64a des Schulunterrichtsgesetzes sinngemäß anzuwenden.
In Kraft seit 01.09.2018 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 58a SchUG-BKV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 58a SchUG-BKV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 58a SchUG-BKV