Salzburger Wettunternehmergesetz (Sbg. WuG) Fundstelle

Sbg. WuG - Salzburger Wettunternehmergesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Änderung

LGBl Nr 82/2018 (Blg LT 16. GP: RV 10, 1. Sess; AB 13, 2. Sess)

LGBl Nr 47/2019 (Blg LT 16. GP: RV 441, AB 481, jeweils 2. Sess)

LGBl Nr 41/2020 (Blg LT 16. GP: RV 141, AB 213, jeweils 3. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich und Ziele

§ 2

Wette

§ 3

Weitere Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

1. Unterabschnitt

Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit eines Wettunternehmers

§ 4

Bewilligungspflicht

§ 5

Bewilligungsvoraussetzungen für die Tätigkeit eines Buchmachers

§ 6

Bewilligungsvoraussetzungen für die Tätigkeit eines Totalisateurs oder Wettvermittlers

§ 7

Zuverlässigkeit

§ 8

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

§ 9

Wettreglement

§ 10

Fachliche Befähigung für die Ausübung der Tätigkeit eines Buchmachers

2. Unterabschnitt

Erteilung, Ruhen, Erlöschen und Entziehung der Bewilligung

§ 11

Erteilung der Bewilligung

§ 12

Ruhen der Bewilligung

§ 13

Erlöschen der Bewilligung

§ 14

Entziehung der Bewilligung

3. Abschnitt

Ausübungsvorschriften, Pflichten des Wettunternehmers, Anzeigeverfahren, Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

1. Unterabschnitt

Ausübungsvorschriften, Pflichten des Wettunternehmers

§ 15

Verbotene Wetten

§ 16

Durchführung von Wetten, Wettbuch, Wettscheine

§ 17

Kennzeichnungspflichten

§ 18

Betrieb von Wettannahmestellen

§ 19

Betriebszeiten von Wettannahmestellen

§ 20

Wettterminals, Wettkundenkarte

§ 21

Ausschluss von Wettkunden, Selbst- und Fremdsperre

§ 22

Anzeigepflichten des Wettunternehmers

2. Unterabschnitt

Anzeigeverfahren

              § 23

4. Abschnitt

Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

1. Unterabschnitt

Unternehmensinterne Maßnahmen

§ 24 Risikoanalyse auf Unternehmensebene

§ 24a

Interne Organisationsmaßnahmen, Einrichtung eines Geldwäschebeauftragten

§ 24b

Mitarbeiterbezogene Maßnahmen

2. Unterabschnitt

Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden

§ 24c

Zeitpunkt der Anwendung von Sorgfaltspflichten

§ 24d

Allgemeine Sorgfaltspflichten

§ 24e

Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 24f

Verstärkte Sorgfaltspflichten

3. Unterabschnitt

Maßnahmen in Verdachtsfällen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

§ 24g

Aussetzung der Anwendung von Sorgfaltspflichten, Meldungen an die Geldwäschemeldestelle

§ 24h

Nichtabwicklung von Transaktionen

4. Unterabschnitt

Sonstige Maßnahmen

§ 24i

Zusammenarbeit der Wettunternehmer mit Behörden

§ 24j

Informationsaustauch

§ 24k

Hinweisgebersystem, Verbot der Diskriminierung und Schutz von Informations- und Hinweisgebern

§ 24l

Aufbewahrungspflichten

§ 24m

Verarbeitung personenbezogener Daten durch Wettunternehmer

§ 24n

Verbot der Informationsweitergabe, Beschränkung des Zugangs zu personenbezogenen Daten

§ 24o

Sonderbestimmungen für Wettunternehmer, die Teil einer Gruppe sind

5. Abschnitt

Aufsicht

§ 25

Zuständigkeit

§ 26

Besondere Aufsichtsorgane

§ 27

Befugnisse und Pflichten der Organe im Rahmen der Aufsicht

§ 28

Pflichten der Wettunternehmer im Rahmen der Aufsicht

§ 29

Herstellung des gesetzmäßigen Zustands, Zwangsstrafen

§ 29a

Grundsätze für die Ausübung der Aufsicht im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

§ 30

Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung, den Bezirksverwaltungsbehörden und anderen Behörden

6. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 31

Verordnungen der Landesregierung

§ 32

Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 32a

Verarbeitung in gemeinsamer Verantwortung

§ 33

Mitwirkung von Bundesorganen

§ 34

Strafbestimmungen

§ 34a

Sonderbestimmungen für das Strafverfahren

§ 34b

Besondere Fälle der Verantwortlichkeit – Verbandsverantwortlichkeit

§ 34c

Informationspflicht der Bezirksverwaltungsbehörden

§ 34d

Veröffentlichung von Unrechtsfolgen

§ 34e

Ausschluss von Schadenersatzansprüchen

§ 35

Verweisungen auf Bundes- und Unionsrecht

§ 36

Umsetzungs- und Informationsverfahrenshinweis

§ 37

In- und Außerkrafttreten

§ 38

Übergangsbestimmungen

§ 39ff

Inkrafttreten novellierter Bestimmungen, Übergangsbestimmungen

In Kraft seit 01.05.2020 bis 31.12.9999
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