§ 1 Sbg. VBG

Sbg. VBG - Salzburger Volksbefragungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025

Dieses Gesetz regelt die Durchführung von Volksbefragungen im Sinne des Art. 5 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 (L-VG).Dieses Gesetz regelt die Durchführung von Volksbefragungen im Sinne des Artikel 5, des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 (L-VG).

In Kraft seit 01.09.2008 bis 31.12.9999
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