Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Als hervorragende Zielsetzung des Handelns der Stadt Salzburg gilt der Schutz ihres Weltkulturerbes, insbesondere der Schutz der historisch bedeutsamen Altstadt sowie der das Stadtbild prägenden Stadtlandschaften. Ihm kommt im Handeln der Stadt ein vorrangiges öffentliches Interesse zu.
In Kraft seit 01.01.2009 bis 31.12.9999
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