Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.01.2025
In Kraft seit 01.03.2024 bis 20.12.2024
0 Kommentare zu § 79a Sbg. GBG 1968
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 79a Sbg. GBG 1968 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 79a Sbg. GBG 1968