§ 75 Sbg. GBG 1968

Sbg. GBG 1968 - Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

6. Abschnitt

 

Schlussbestimmungen

 

Bestimmungen über Mutterschutz, Karenzen und

Karenzurlaube aus Anlass der Mutter- oder Vaterschaft

 

§ 75

 

Auf Beamte finden die Bestimmungen des Väter-Karenzgesetzes sinngemäß Anwendung. Auf Beamtinnen, die nicht in Betrieben beschäftigt sind, finden die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes 1979 sinngemäß Anwendung.

In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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