§ 75 Sbg. GBG 1968

Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2006 bis 31.12.9999

6. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Bestimmungen über Mutterschutz, Karenzen und Karenzurlaube

Karenzurlaube aus Anlass der Mutter- oder Vaterschaft

§ 75

Auf Beamte finden die Bestimmungen des ElternVäter-KarenzurlaubsgesetzesKarenzgesetzes sinngemäß Anwendung. Auf BeamteBeamtinnen, die nicht in Betrieben beschäftigt sind, finden die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes 1979 sinngemäß Anwendung. Bei der Anwendung des § 40 Abs 5 MSchG 1979 tritt an die Stelle der Wortfolge "im Bundesbedienstetenschutzgesetz" die Wortfolge "in einem Landesgesetz über den Bedienstetenschutz von Gemeindebediensteten".

Stand vor dem 31.12.2005

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.2005

6. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Bestimmungen über Mutterschutz, Karenzen und Karenzurlaube

Karenzurlaube aus Anlass der Mutter- oder Vaterschaft

§ 75

Auf Beamte finden die Bestimmungen des ElternVäter-KarenzurlaubsgesetzesKarenzgesetzes sinngemäß Anwendung. Auf BeamteBeamtinnen, die nicht in Betrieben beschäftigt sind, finden die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes 1979 sinngemäß Anwendung. Bei der Anwendung des § 40 Abs 5 MSchG 1979 tritt an die Stelle der Wortfolge "im Bundesbedienstetenschutzgesetz" die Wortfolge "in einem Landesgesetz über den Bedienstetenschutz von Gemeindebediensteten".

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