2. Unterabschnitt
Erreichen eines höheren Gehalts
Möglichkeiten
§ 28
Beamte erreichen ein höheres Gehalt durch:
1.
Vorrückung (§§ 29 und 30),
2.
Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe (§ 32),
3.
Zeitvorrückung (§ 34),
4.
Beförderung (§ 35),
5.
Erhöhung der Bezüge (§ 36).
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