Erhöhung der Bezüge
Die Landesregierung ist ermächtigt, in diesem Gesetz festgesetzte Geldbeträge für Bezüge durch Verordnung wie folgt zu erhöhen:
1. | Kommt es zu einer Vereinbarung über die Höhe des Gehalts zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und den Dienstgebervertretern auf Bundesebene, kann die Erhöhung dementsprechend erfolgen. | |||||||||
2. | Liegt eine Vereinbarung nach Z 1 nicht vor, kann die Erhöhung entsprechend einer Vereinbarung über die Höhe des Gehalts zwischen der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten einerseits und dem Salzburger Gemeindeverband und dem Österreichischen Städtebund, Landesgruppe Salzburg, andererseits erfolgen. |
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