Wachdienstzulage
Dem Wachebeamten gebührt eine ruhegenussfähige Wachdienstzulage,
1. | solange er im Wacheexekutivdienst verwendet wird oder | |||||||||
2. | wenn er infolge eines im Wacheexekutivdienst erlittenen Dienstunfalles nicht mehr in diesem Dienst verwendet werden kann. | |||||||||
Die Wachdienstzulage beträgt: |
in der Verwendungsgruppe Schilling
W 2 947
W 3 809
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