Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Vor Erlassung eines Bescheides ist der Landesverein der Bienenzüchter für Salzburg als die gemäß § 30 Abs 1 des Salzburger Landwirtschaftskammergesetzes 1970 anerkannte Fachorganisation auf dem Gebiet der Bienenzucht zu hören.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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