§ 65 SanG

SanG - Sanitätergesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betraut.

In Kraft seit 01.07.2002 bis 31.12.9999
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