§ 28 S-LVwGG § 28

S-LVwGG - Salzburger Landesverwaltungsgerichtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

(1) Dieses Gesetz tritt wie folgt in Kraft:

1.

die §§ 29 bis 31 mit 1. März 2013;

2.

alle anderen Bestimmungen mit 1. Jänner 2014.

(2) Das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Salzburg, LGBl Nr 65/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 66/2011, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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