Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Artikel 4
Salzburger Landesbürgerinnen und Landesbürger sind jene österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die im Land Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben.
In Kraft seit 27.04.1999 bis 31.12.9999
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