Art. 4 S-L-VG

S-L-VG - Landes-Verfassungsgesetz 1999

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Artikel 4

 

Salzburger Landesbürgerinnen und Landesbürger sind jene österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die im Land Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben.

In Kraft seit 27.04.1999 bis 31.12.9999
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