Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Einführung und Verwendung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen, welche die Menschenwürde berühren, ist unzulässig.
In Kraft seit 24.12.2020 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 76i RStDG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 76i RStDG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 76i RStDG