Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
Über die Ernennung zum Richteramtsanwärter ist ein Dekret auszufertigen, in dem die Planstelle anzugeben und darauf hinzuweisen ist, daß das Dienstverhältnis provisorisch ist.
In Kraft seit 01.07.1979 bis 31.12.9999
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