Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Übersiedlungsgebühren sind
a)
der Reisekostenersatz,
b)
der Frachtkostenersatz,
c)
die Umzugsvergütung,
d)
die Mietzinsentschädigung.
In Kraft seit 01.02.1956 bis 31.12.9999
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