§ 1 REntVO

REntVO - Festlegung von Entschädigungen für die Rechtsberatung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Die Höhe der Entschädigung für Rechtsberater für den Zeit- und Arbeitsaufwand wird wie folgt festgelegt:

1.

im Zulassungsverfahren gemäß § 49 Abs. 5 BFA-VG pro Stunde

25,71 Euro;

2.

im zugelassenen Verfahren gemäß § 50 Abs. 4 BFA-VG pro Stunde höchstens

31,00 Euro.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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