§ 19a PyroTG Ablieferung des Pyrotechnik-Ausweises

PyroTG - Pyrotechnikgesetz 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Mit der Ausfolgung eines neuen Pyrotechnik-Ausweises verliert das entsprechende bisherige Dokument seine Gültigkeit und ist der Behörde abzuliefern oder von der Behörde einzuziehen.

In Kraft seit 01.07.2015 bis 31.12.9999
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