Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Als Endverbraucher gelten alle industriellen Verbraucher und gewerblichen Verbraucher im Inland, die Strom aus dem öffentlichen Netz für den Eigenverbrauch beziehen.
In Kraft seit 26.04.2012 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 10 PVGuS
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 10 PVGuS selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 10 PVGuS