§ 4 PVGuS

PVGuS - Preistransparenzverordnung – Gas und Strom 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Gaspreise sind für folgende Gruppen von Endverbrauchern zu erfassen:

 

Endverbraucher

Jährlicher Gasverbrauch (GJ)

Niedrigster Wert

Höchster Wert

Gruppe I1

 

              < 1 000

Gruppe I2

              1 000

              < 10 000

Gruppe I3

              10 000

              < 100 000

Gruppe I4

              100 000

              < 1 000 000

Gruppe I5

              1 000 000

              ≤ 4 000 000

 

In Kraft seit 26.04.2012 bis 31.12.9999
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