§ 42r PVG (weggefallen)

PVG - Bundes-Personalvertretungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
§ 42r PVG seit 31.03.2019 weggefallen.
In Kraft seit 01.04.2019 bis 31.12.9999
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