§ 30 PSG 2004 Weitergeltung von Rechtsvorschriften

PSG 2004 - Produktsicherheitsgesetz 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.11.2024

(1) Folgende Verordnungen gelten weiter als Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes:

Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 30. Jänner 1985, mit der der Verkauf von mit gefährlichen Gasfedern ausgestatteten Bürodrehstühlen und ähnlichen Stühlen verboten wird, BGBl. Nr. 71/1985;

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über sonstige mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, BGBl. Nr. 418/1994;

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz zur Kennzeichnung von Kinderlaufhilfen (KinderlaufhilfenV), BGBl. Nr. 51/1996;

Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über das In-Verkehr-Bringen von schusswaffenähnlichen Produkten (Schusswaffenähnliche ProdukteV), BGBl. II Nr. 185/1997;

Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über die Kennzeichnung von Öllampen (ÖllampenV), BGBl. II Nr. 13/1998;

Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über das In-Verkehr-Bringen von Laserpointern (LaserpointerV), BGBl. II Nr. 321/1999;

(2) Folgende Verordnungen gelten als Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes bezüglich jener Teile, die aufgrund des Produktsicherheitsgesetzes 1994, BGBl. Nr. 63/1995, erlassen wurden:

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Freisprecheinrichtungen für Kraftfahrzeuge (FreisprecheinrichtungsV), BGBl. II Nr. 152/1999;

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über Fahrräder, Fahrradanhänger und zugehörige Ausrüstungsgegenstände (Fahrradverordnung), BGBl. II Nr. 146/2001;

Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über die Meldung von sehr giftigen, giftigen und ätzenden Zubereitungen und die Mitteilung von Vergiftungsfällen (Giftinformations-Verordnung 1999), BGBl. II Nr. 137/1999;

In Kraft seit 02.04.2005 bis 31.12.9999
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