Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.11.2024
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie des europäischen Parlamentes und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG, Abl. Nr. L 11 vom 15.1.2002, umgesetzt.
In Kraft seit 02.04.2005 bis 31.12.9999
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