§ 5 PO Prüfungsgebiete der Vorprüfung

Prüfungsordnung AHS

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2024 bis 31.12.9999
(1) Die Vorprüfung umfasst am Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung und am Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung je nach den an der betreffenden Schule eingerichteten lehrplanmäßigen Bewegungsbereichen vier praktische Teilprüfungen im Prüfungsgebiet „Bewegung und Sport, Bewegungsbereiche …“ (mit einem auf die gewählten Bewegungsbereiche hinweisenden Zusatz).

(2) Die Vorprüfung umfasst am Werkschulheim je nach Handwerksausbildung folgende Prüfungsgebiete:

1.

in der Handwerksausbildung „Maschinenbautechnik“

a)

eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und

b)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und

c)

eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Konstruktionslehre“ und

d)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,

2.

in der Handwerksausbildung „Mechatronik“

a)

eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und

b)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und

c)

eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Werkstättenlabor“ und

d)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,

3.

in der Handwerksausbildung „Tischlereitechnik“

a)

eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und

b)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde (Werkzeug-, Material- und Stilkunde)“ und

c)

eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachzeichnen und Konstruktionslehre“ und

d)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“.

  1. (1)Absatz einsDie Vorprüfung umfasst am Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung und am Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung je nach den an der betreffenden Schule eingerichteten lehrplanmäßigen Bewegungsbereichen vier praktische Teilprüfungen im Prüfungsgebiet „Bewegung und Sport, Bewegungsbereiche …“ (mit einem auf die gewählten Bewegungsbereiche hinweisenden Zusatz).
  2. (2)Absatz 2Die Vorprüfung umfasst am Werkschulheim je nach Handwerksausbildung folgende Prüfungsgebiete:
    1. 1.Ziffer einsin der Handwerksausbildung „Maschinenbautechnik“
      1. a)Litera aeine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und
      2. b)Litera beine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und
      3. c)Litera ceine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Konstruktionslehre“ und
      4. d)Litera deine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
    2. 2.Ziffer 2in der Handwerksausbildung „Mechatronik“
      1. a)Litera aeine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und
      2. b)Litera beine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und
      3. c)Litera ceine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Werkstättenlabor“ und
      4. d)Litera deine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
    3. 3.Ziffer 3in der Handwerksausbildung „Tischlereitechnik“
      1. a)Litera aeine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und
      2. b)Litera beine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde (Werkzeug-, Material- und Stilkunde)“ und
      3. c)Litera ceine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachzeichnen und Konstruktionslehre“ und
      4. d)Litera deine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
    4. 4.Ziffer 4in der Handwerksausbildung „Tischlerei“
      1. a)Litera aeine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachpraxis“ und
      2. b)Litera beine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und
      3. c)Litera ceine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachzeichnen“ und
      4. d)Litera deine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
    5. 5.Ziffer 5in der Handwerksausbildung „Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in“
      1. a)Litera aeine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte“ und
      2. b)Litera beine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und
      3. c)Litera ceine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachzeichnen“ und
      4. d)Litera deine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
    6. 6.Ziffer 6in der Handwerksausbildung „Metalltechnik mit Spezialmodul“
      1. a)Litera aeine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte“ und
      2. b)Litera beine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Technologie“ und
      3. c)Litera ceine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Laboratoriumsübungen“ und
      4. d)Litera deine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Technische Dokumentation“,
    7. 7.Ziffer 7in der Handwerksausbildung „Mechatronik mit Spezialmodul“
      1. a)Litera aeine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte“ und
      2. b)Litera beine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Technologie“ und
      3. c)Litera ceine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Laboratoriumsübungen“ und
      4. d)Litera deine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Technische Dokumentation“.

Stand vor dem 31.10.2024

In Kraft vom 03.05.2022 bis 31.10.2024
(1) Die Vorprüfung umfasst am Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung und am Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung je nach den an der betreffenden Schule eingerichteten lehrplanmäßigen Bewegungsbereichen vier praktische Teilprüfungen im Prüfungsgebiet „Bewegung und Sport, Bewegungsbereiche …“ (mit einem auf die gewählten Bewegungsbereiche hinweisenden Zusatz).

(2) Die Vorprüfung umfasst am Werkschulheim je nach Handwerksausbildung folgende Prüfungsgebiete:

1.

in der Handwerksausbildung „Maschinenbautechnik“

a)

eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und

b)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und

c)

eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Konstruktionslehre“ und

d)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,

2.

in der Handwerksausbildung „Mechatronik“

a)

eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und

b)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und

c)

eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Werkstättenlabor“ und

d)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,

3.

in der Handwerksausbildung „Tischlereitechnik“

a)

eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und

b)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde (Werkzeug-, Material- und Stilkunde)“ und

c)

eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachzeichnen und Konstruktionslehre“ und

d)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“.

  1. (1)Absatz einsDie Vorprüfung umfasst am Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung und am Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung je nach den an der betreffenden Schule eingerichteten lehrplanmäßigen Bewegungsbereichen vier praktische Teilprüfungen im Prüfungsgebiet „Bewegung und Sport, Bewegungsbereiche …“ (mit einem auf die gewählten Bewegungsbereiche hinweisenden Zusatz).
  2. (2)Absatz 2Die Vorprüfung umfasst am Werkschulheim je nach Handwerksausbildung folgende Prüfungsgebiete:
    1. 1.Ziffer einsin der Handwerksausbildung „Maschinenbautechnik“
      1. a)Litera aeine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und
      2. b)Litera beine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und
      3. c)Litera ceine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Konstruktionslehre“ und
      4. d)Litera deine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
    2. 2.Ziffer 2in der Handwerksausbildung „Mechatronik“
      1. a)Litera aeine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und
      2. b)Litera beine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und
      3. c)Litera ceine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Werkstättenlabor“ und
      4. d)Litera deine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
    3. 3.Ziffer 3in der Handwerksausbildung „Tischlereitechnik“
      1. a)Litera aeine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und
      2. b)Litera beine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde (Werkzeug-, Material- und Stilkunde)“ und
      3. c)Litera ceine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachzeichnen und Konstruktionslehre“ und
      4. d)Litera deine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
    4. 4.Ziffer 4in der Handwerksausbildung „Tischlerei“
      1. a)Litera aeine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachpraxis“ und
      2. b)Litera beine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und
      3. c)Litera ceine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachzeichnen“ und
      4. d)Litera deine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
    5. 5.Ziffer 5in der Handwerksausbildung „Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in“
      1. a)Litera aeine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte“ und
      2. b)Litera beine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und
      3. c)Litera ceine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachzeichnen“ und
      4. d)Litera deine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
    6. 6.Ziffer 6in der Handwerksausbildung „Metalltechnik mit Spezialmodul“
      1. a)Litera aeine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte“ und
      2. b)Litera beine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Technologie“ und
      3. c)Litera ceine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Laboratoriumsübungen“ und
      4. d)Litera deine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Technische Dokumentation“,
    7. 7.Ziffer 7in der Handwerksausbildung „Mechatronik mit Spezialmodul“
      1. a)Litera aeine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte“ und
      2. b)Litera beine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Technologie“ und
      3. c)Litera ceine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Laboratoriumsübungen“ und
      4. d)Litera deine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Technische Dokumentation“.

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