Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Die Vorprüfung umfasst am Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung und am Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung je nach den an der betreffenden Schule eingerichteten lehrplanmäßigen Bewegungsbereichen vier praktische Teilprüfungen im Prüfungsgebiet „Bewegung und Sport, Bewegungsbereiche …“ (mit einem auf die gewählten Bewegungsbereiche hinweisenden Zusatz).
(2) Die Vorprüfung umfasst am Werkschulheim Felbertal je nach Handwerksausbildung folgende Prüfungsgebiete:
1. | in der Handwerksausbildung „Maschinenbautechnik“ | |||||||||
a) | eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und | |||||||||
b) | eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und | |||||||||
c) | eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Konstruktionslehre“ und | |||||||||
d) | eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“, | |||||||||
2. | in der Handwerksausbildung „Mechatronik“ | |||||||||
a) | eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und | |||||||||
b) | eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und | |||||||||
c) | eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Werkstättenlabor“ und | |||||||||
d) | eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“, | |||||||||
3. | in der Handwerksausbildung „Tischlereitechnik“ | |||||||||
a) | eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und | |||||||||
b) | eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde (Werkzeug-, Material- und Stilkunde)“ und | |||||||||
c) | eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachzeichnen und Konstruktionslehre“ und | |||||||||
d) | eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“. |
(1) Die Vorprüfung umfasst am Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung und am Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung je nach den an der betreffenden Schule eingerichteten lehrplanmäßigen Bewegungsbereichen vier praktische Teilprüfungen im Prüfungsgebiet „Bewegung und Sport, Bewegungsbereiche …“ (mit einem auf die gewählten Bewegungsbereiche hinweisenden Zusatz).
(2) Die Vorprüfung umfasst am Werkschulheim Felbertal je nach Handwerksausbildung folgende Prüfungsgebiete:
1. | in der Handwerksausbildung „Maschinenbautechnik“ | |||||||||
a) | eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und | |||||||||
b) | eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und | |||||||||
c) | eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Konstruktionslehre“ und | |||||||||
d) | eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“, | |||||||||
2. | in der Handwerksausbildung „Mechatronik“ | |||||||||
a) | eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und | |||||||||
b) | eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und | |||||||||
c) | eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Werkstättenlabor“ und | |||||||||
d) | eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“, | |||||||||
3. | in der Handwerksausbildung „Tischlereitechnik“ | |||||||||
a) | eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und | |||||||||
b) | eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde (Werkzeug-, Material- und Stilkunde)“ und | |||||||||
c) | eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachzeichnen und Konstruktionslehre“ und | |||||||||
d) | eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“. |