§ 5 PO Prüfungsgebiete der Vorprüfung

Prüfungsordnung AHS

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.05.2022 bis 31.12.9999

(1) Die Vorprüfung umfasst am Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung und am Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung je nach den an der betreffenden Schule eingerichteten lehrplanmäßigen Bewegungsbereichen vier praktische Teilprüfungen im Prüfungsgebiet „Bewegung und Sport, Bewegungsbereiche …“ (mit einem auf die gewählten Bewegungsbereiche hinweisenden Zusatz).

(2) Die Vorprüfung umfasst am Werkschulheim Felbertal je nach Handwerksausbildung folgende Prüfungsgebiete:

1.

in der Handwerksausbildung „Maschinenbautechnik“

a)

eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und

b)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und

c)

eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Konstruktionslehre“ und

d)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,

2.

in der Handwerksausbildung „Mechatronik“

a)

eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und

b)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und

c)

eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Werkstättenlabor“ und

d)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,

3.

in der Handwerksausbildung „Tischlereitechnik“

a)

eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und

b)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde (Werkzeug-, Material- und Stilkunde)“ und

c)

eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachzeichnen und Konstruktionslehre“ und

d)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“.

Stand vor dem 02.05.2022

In Kraft vom 01.09.2012 bis 02.05.2022

(1) Die Vorprüfung umfasst am Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung und am Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung je nach den an der betreffenden Schule eingerichteten lehrplanmäßigen Bewegungsbereichen vier praktische Teilprüfungen im Prüfungsgebiet „Bewegung und Sport, Bewegungsbereiche …“ (mit einem auf die gewählten Bewegungsbereiche hinweisenden Zusatz).

(2) Die Vorprüfung umfasst am Werkschulheim Felbertal je nach Handwerksausbildung folgende Prüfungsgebiete:

1.

in der Handwerksausbildung „Maschinenbautechnik“

a)

eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und

b)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und

c)

eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Konstruktionslehre“ und

d)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,

2.

in der Handwerksausbildung „Mechatronik“

a)

eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und

b)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und

c)

eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Werkstättenlabor“ und

d)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,

3.

in der Handwerksausbildung „Tischlereitechnik“

a)

eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und

b)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde (Werkzeug-, Material- und Stilkunde)“ und

c)

eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachzeichnen und Konstruktionslehre“ und

d)

eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“.

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