§ 62c PG 1965 (weggefallen)

PG 1965 - Pensionsgesetz 1965

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
§ 62c PG 1965 (weggefallen) seit 01.01.2003 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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