§ 62c PG 1965 (weggefallen)

Pensionsgesetz 1965

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2003 bis 31.12.9999
Paragraph 62 c,§ 62c PG 1965 (1weggefallen) Auf Beamte, deren Versetzung in den Ruhestand vor dem 16seit 01.01.2003 weggefallen. Februar 1996 eingeleitet worden ist, sind die Paragraphen 4 und 12 in der bis zum Ablauf des 30. April 1996 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

  1. (2)Absatz 2Mit Ablauf des 31. Mai 1996 treten außer Kraft:
    1. 1.Ziffer einsdie Geschäftsordnung zum Pensionsgesetz 1965, BGBl. Nr. 716/1993,die Geschäftsordnung zum Pensionsgesetz 1965, Bundesgesetzblatt Nr. 716 aus 1993,,
    2. 2.Ziffer 2die Pensionssicherungsbeitragsverordnung 1996, BGBl. Nr. 72.die Pensionssicherungsbeitragsverordnung 1996, Bundesgesetzblatt Nr. 72.

Stand vor dem 31.12.2002

In Kraft vom 01.05.1996 bis 31.12.2002
Paragraph 62 c,§ 62c PG 1965 (1weggefallen) Auf Beamte, deren Versetzung in den Ruhestand vor dem 16seit 01.01.2003 weggefallen. Februar 1996 eingeleitet worden ist, sind die Paragraphen 4 und 12 in der bis zum Ablauf des 30. April 1996 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

  1. (2)Absatz 2Mit Ablauf des 31. Mai 1996 treten außer Kraft:
    1. 1.Ziffer einsdie Geschäftsordnung zum Pensionsgesetz 1965, BGBl. Nr. 716/1993,die Geschäftsordnung zum Pensionsgesetz 1965, Bundesgesetzblatt Nr. 716 aus 1993,,
    2. 2.Ziffer 2die Pensionssicherungsbeitragsverordnung 1996, BGBl. Nr. 72.die Pensionssicherungsbeitragsverordnung 1996, Bundesgesetzblatt Nr. 72.

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