Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Inneres, soweit es sich um Diplomatenpässe handelt, der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, hinsichtlich des § 23 die Bundesregierung betraut. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Inneres, soweit es sich um Diplomatenpässe handelt, der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, hinsichtlich des Paragraph 23, die Bundesregierung betraut.
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