§ 26 PassG

PassG - Passgesetz 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Inneres, soweit es sich um Diplomatenpässe handelt, der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, hinsichtlich des § 23 die Bundesregierung betraut.

In Kraft seit 30.03.2009 bis 31.12.9999
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