§ 26 PassG

Passgesetz 1992

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.03.2009 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Inneres, soweit es sich um Diplomatenpässe handelt, der Bundesminister für auswärtigeeuropäische und internationale Angelegenheiten, hinsichtlich des § 23 die Bundesregierung betraut.

Stand vor dem 29.03.2009

In Kraft vom 01.01.1993 bis 29.03.2009

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Inneres, soweit es sich um Diplomatenpässe handelt, der Bundesminister für auswärtigeeuropäische und internationale Angelegenheiten, hinsichtlich des § 23 die Bundesregierung betraut.

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