Art. 1 § 18a OzonG Bezugnahme auf Richtlinien

OzonG - Ozongesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2002/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2002 über den Ozongehalt der Luft, ABl. Nr. L 67/14 vom 9. März 2002 umgesetzt.

In Kraft seit 01.07.2003 bis 31.12.9999
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