Oö. Sexualdienstleistungsgesetz (Oö. SDLG) Fundstelle

Oö. SDLG - Oö. Sexualdienstleistungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

Landesgesetz, mit dem die Anbahnung und Ausübung von Sexualdienstleistungen geregelt wird (Oö. Sexualdienstleistungsgesetz - Oö. SDLG)

StF: LGBl.Nr. 80/2012 (GP XXVII RV 389/2011 AB 618/2012 LT 25)

Änderung

LGBl.Nr. 4/2013 (GP XXVII RV 738/2012 AB 762/2012 LT 30)

LGBl.Nr. 90/2013 (GP XXVII RV 942/2013 AB 993/2013 LT 38)

Präambel/Promulgationsklausel

INHALTSVERZEICHNIS

 

1. ABSCHNITT
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§  1

Geltungsbereich

§  2

Begriffsbestimmungen

§  3

Verbotsbestimmungen

2. ABSCHNITT
BORDELLE

§  4

Bewilligungspflicht

§  5

Persönliche Voraussetzungen

§  6

Sachliche Voraussetzungen

§  7

Bewilligungsverfahren

§  8

Verantwortung und Pflichten beim Bordellbetrieb

§  9

Vertretungsregelung

§ 10

Erlöschen und Widerruf der Bewilligung

§ 11

Mängelbehebung und Schließung

3. ABSCHNITT
PEEP-SHOWS UND HAUSBESUCHE

§ 12

Peep-Shows

§ 13

Hausbesuche

4. ABSCHNITT
GEMEINSAME BESTIMMUNGEN

§ 14

Behörden

§ 15

Betretungs- und Überprüfungsrechte

§ 16

Mitwirkung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes

§ 17

Strafbestimmungen

§ 18

Verweisungen

§ 19

Schluss- und Übergangsbestimmungen

 

In Kraft seit 29.09.2012 bis 31.12.9999
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