Art. 2 Oö. NSchG 2001

Oö. NSchG 2001 - Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 92/2014)

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz-Novelle 2014, LGBl. Nr. 35/2014, anhängigen individuellen Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Bestimmungen weiter zu führen.

In Kraft seit 29.11.2014 bis 31.12.9999
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