Oö. Musikschulgesetz (Oö. MSG) Fundstelle

Oö. MSG - Oö. Musikschulgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2025
I. ABSCHNITT
O.ö. Landesmusikschulwerk
römisch eins. ABSCHNITT
O.ö. Landesmusikschulwerk

§  1Paragraph eins,

Allgemeines

§  2Paragraph 2,

Organisation

§  3Paragraph 3,

Aufgaben

§  4Paragraph 4,

Lehrpersonen

§  5Paragraph 5,

Kostentragung; Mitwirkung der Gemeinden

§  6Paragraph 6,

Statut

§  7Paragraph 7,

Fachgruppenleiter

II. ABSCHNITT
Förderung von Musikschulen der Gemeinden
römisch II. ABSCHNITT
Förderung von Musikschulen der Gemeinden

§ 8Paragraph 8,

Gegenstand und allgemeine Voraussetzungen der Förderung

§  9Paragraph 9,

Verpflichtungen der Gemeinde

§ 10Paragraph 10,

Inhalt der Förderung

§ 11Paragraph 11,

Förderungsvereinbarung

§ 12Paragraph 12,

Einstellung der Förderung

III. ABSCHNITT
Gemeinsame Bestimmungen
römisch III. ABSCHNITT
Gemeinsame Bestimmungen

§ 13Paragraph 13,

Musikschulbeirat

§ 14Paragraph 14,

O.ö. Musikschulplan

§ 15Paragraph 15,

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 16Paragraph 16,

Übergangsbestimmung

In Kraft seit 28.06.1977 bis 31.12.9999
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