Oö. Musikschulgesetz (Oö. MSG) Fundstelle

Oö. MSG - Oö. Musikschulgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

§  1

Allgemeines

§  2

Organisation

§  3

Aufgaben

§  4

Lehrpersonen

§  5

Kostentragung; Mitwirkung der Gemeinden

§  6

Statut

§  7

Fachgruppenleiter

II. Abschnitt

Förderung von Musikschulen der Gemeinden

§ 8

Gegenstand und allgemeine Voraussetzungen der Förderung

§  9

Verpflichtungen der Gemeinde

§ 10

Inhalt der Förderung

§ 11

Förderungsvereinbarung

§ 12

Einstellung der Förderung

III. Abschnitt

Gemeinsame Bestimmungen

§ 13

Musikschulbeirat

§ 14

O.ö. Musikschulplan

§ 15

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 16

Übergangsbestimmung

 

In Kraft seit 28.06.1977 bis 31.12.9999
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