14. ABSCHNITT
Schluß- und Übergangsbestimmungen
Anwendung sonstiger bundesrechtlicher Vorschriften
Das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 und die §§ 1 bis 3 und 9 des Überbrückungshilfengesetzes sind auf alle Beamten anzuwenden.
(Anm: LGBl. Nr. 22/2001)
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