§ 150a Oö. LBG

Oö. Landesbeamtengesetz 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2001 bis 31.12.9999

14. ABSCHNITT

Schluß- und Übergangsbestimmungen

§ 150a

Anwendung sonstiger bundesrechtlicher Vorschriften

Das ArbeitsplatzsicherungsgesetzArbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 istund die §§ 1 bis 3 und 9 des Überbrückungshilfengesetzes sind auf alle Beamten anzuwenden.

(Anm: LGBl. Nr. 83/1996LGBl. Nr. 22/2001)

Stand vor dem 31.03.2001

In Kraft vom 01.03.1994 bis 31.03.2001

14. ABSCHNITT

Schluß- und Übergangsbestimmungen

§ 150a

Anwendung sonstiger bundesrechtlicher Vorschriften

Das ArbeitsplatzsicherungsgesetzArbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 istund die §§ 1 bis 3 und 9 des Überbrückungshilfengesetzes sind auf alle Beamten anzuwenden.

(Anm: LGBl. Nr. 83/1996LGBl. Nr. 22/2001)

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