§ 6 Oö. KV 2006

Oö. KV 2006 - Oö. Klärschlammverordnung 2006

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

§ 6

Schlussbestimmungen

 

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

 

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Oö. Klärschlamm-, Müll- und Klärschlammkompostverordnung, LGBl. Nr. 21/1993, außer Kraft.

In Kraft seit 30.05.2006 bis 31.12.9999
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