Oö. Gemeindebediensteten-Zuweisungsgesetz (Oö. GZG) Fundstelle

Oö. GZG - Oö. Gemeindebediensteten-Zuweisungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

Landesgesetz über die Zuweisung von Gemeindebediensteten (Oö. Gemeindebediensteten-Zuweisungsgesetz - Oö. GZG)

StF: LGBl.Nr. 119/2005 (GP XXVI RV 604/2005 AB 669/2005 LT 22)

Änderung

LGBl.Nr. 121/2014 (GP XXVII RV 1201/2014 AB 1321/2014 LT 49)

Präambel/Promulgationsklausel

INHALTSVERZEICHNIS

(nichtamtlich)

 

§  1

Geltungsbereich

§  2

Begriffsbestimmungen

§  3

Zuweisung

§  4

Ansprüche der zugewiesenen Bediensteten

§  5

Diensthoheit; Dienstbehörde; Vertretung des Dienstgebers

§  6

Neuaufnahme von Bediensteten

§  7

Besetzung leitender Funktionen

§  8

Vertragliche Vereinbarung; Kostentragung

§  9

Dienstnehmervertretung

§ 10

Betriebsübergang auf die Gemeinde (den Gemeindeverband)

§ 11

Verweise

§ 12

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

§ 13

In-Kraft-Treten

 

In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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