(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
(2) Verordnungen nach diesem Landesgesetz dürfen bereits von dem der Kundmachung dieses Landesgesetzes folgenden Tag an erlassen, jedoch frühestens mit dem In-Kraft-Treten dieses Landesgesetzes in Kraft gesetzt werden.
In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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