§ 257 Oö. GDG 2002

Oö. GDG 2002 - Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die nach dem Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 erlassenen Verordnungen sind ab Inkrafttreten des Oö. Dienstrechtsderegulierungsgesetzes 2021 sinngemäß als Verordnungen nach dem Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 anzuwenden.

(Anm: LGBl.Nr. 76/2021)

In Kraft seit 01.08.2021 bis 31.12.9999
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