Oö. Feuerwehr-Ausrüstungs- und Planungsverordnung (Oö. FAP) Fundstelle

Oö. FAP - Oö. Feuerwehr-Ausrüstungs- und Planungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Mindestausrüstung und -mannschaftsstärke sowie eine Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung im Feuerwehrwesen

StF: LGBl. Nr. 75/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 10 des Oö. Feuerwehrgesetzes 2015 (Oö. FWG 2015), LGBl. Nr. 104/2014, und des § 21 Abs. 1 Z 2 des Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes (Oö. FGPG), LGBl. Nr. 113/1994, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 94/2014, wird verordnet:

In Kraft seit 01.07.2015 bis 31.12.9999
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