§ 62 Oö. ElWOG 2006 Berichte

Oö. ElWOG 2006 - Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2006

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die Behörde hat bis spätestens 30. Juni jeden Jahres dem für Elektrizitätswesen zuständigen Bundesministerium einen Bericht über die Erfahrungen über das Funktionieren des Elektrizitätsbinnenmarkts im Sinn der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie und der Vollziehung dieses Landesgesetzes vorzulegen. Gleichzeitig ist dieser Bericht dem Oberösterreichischen Landtag zur Kenntnis zu bringen. (Anm: LGBl.Nr. 103/2014, 46/2018)

In Kraft seit 23.06.2018 bis 31.12.9999
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