(1) Abweichend von § 3 Abs. 3 und 4 ist die Teilnahme am Einführungstag für alle Bediensteten innerhalb des ersten Jahres ab Dienstantritt bei der Oö. Gesundheits- und Spitals-AG verpflichtend. Der Einführungstag hat in den einzelnen Betrieben der Oö. Gesundheits- und Spitals-AG zumindest zweimal jährlich stattzufinden.
(2) Abweichend von § 3 Abs. 2 sind die Inhalte des Moduls 1:
1. | Wesentliche Informationen über die gespag und das Land Oberösterreich; | |||||||||
2. | Grundzüge des Dienstrechts; | |||||||||
3. | Informationen über die Dienstnehmervertretung. |
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