Art. 3 Oö. ChG

Oö. ChG - Oö. Chancengleichheitsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

(Anm: Bestimmung aus der Stammfassung LGBl. Nr. 41/2008)

(1) Artikel I und II dieses Landesgesetzes treten mit 1. September 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Oö. Behindertengesetz 1991 - Oö. BhG 1991, neuerlich beschlossen durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 63/1997, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 11/2007, außer Kraft. Sofern in anderen landesrechtlichen Vorschriften auf Bestimmungen des Oö. BhG 1991 verwiesen wird, gelten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften des Artikel I dieses Landesgesetzes.

(2) Verordnungen auf Grund des Artikel I dieses Landesgesetzes dürfen bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden, jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 genannten Tag in Kraft ggesetzt werden

In Kraft seit 01.09.2008 bis 31.12.9999
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