In jeder Dienststelle des Landes, einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbands, für die dieses Landesgesetz Geltung hat, sind den Bediensteten folgende Vorschriften in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen:
1. | Oö. Bediensteten-Schutzgesetz 2017 sowie | |||||||||
2. | die auf Grund des Oö. Bediensteten-Schutzgesetzes 2017 erlassenen Verordnungen. |
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