Das Land hat als Träger von Privatrechten die Aufklärung der Bevölkerung über die Auswirkungen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu fördern, insbesondere über die Risiken und mögliche akute und chronische Auswirkungen ihrer Verwendung auf die menschliche Gesundheit, Nichtzielorganismen und die Umwelt sowie über die Verwendung nicht-chemischer Alternativen.
(Anm: LGBl.Nr. 44/2012)
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