Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Das Österreichische Institut für Bautechnik hat zur Überprüfung und Bewertung der Marktüberwachungsmaßnahmen der Landesregierung einen jährlichen Tätigkeitsbericht spätestens bis Ende Juni des Folgejahres zu übermitteln.
In Kraft seit 01.07.2013 bis 31.12.9999
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