§ 27 Ozon-MKV In-Kraft-Treten

Ozon-MKV - Ozonmesskonzeptverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft, die Verordnung über das Ozon-Messnetzkonzept, BGBl. Nr. 677/1992, die Verordnung über den täglichen Bericht der Landeshauptmänner über die Belastung der Luft mit bodennahem Ozon, BGBl. Nr. 678/1992, die Verordnung über die Empfehlungen zu freiwilligen Verhaltensweisen der Bevölkerung im Falle der Auslösung von Ozonwarnstufen, BGBl. Nr. 2/1993, und die OzonG-Kennzeichnungsverordnung, BGBl. Nr. 342/1994, in den jeweils geltenden Fassungen treten zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.

(2) § 2 Z 3 lit. b und Z 7 lit. a, § 5, § 6 Abs. 2, § 9 Abs. 4, § 11 samt Überschrift, § 12 Abs. 2 und § 26a samt Überschrift in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 209/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) Der Titel, § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1 und 3 bis 6, § 6 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 12 Abs. 2 und § 26 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 152/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 09.04.2021 bis 31.12.9999
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