Zur Berechnung der Parameter ist jeweils folgender Prozentsatz an gültigen Daten erforderlich:
– | für den Einstundenmittelwert 75% der Daten (d. h. 45 Minuten); | |||||||||
– | für den Achtstundenmittelwert 75% der Einstundenmittelwerte (d. h. 6 Einstundenmittelwerte); | |||||||||
– | für den höchsten Achtstundenmittelwert des Tages 75% der stündlich gleitenden Achtstundenmittelwerte (d. h. 18 Achtstundenmittelwerte pro Tag); | |||||||||
– | für den Jahresmittelwert 75% der Einstundenmittelwerte jeweils aus dem Zeitraum April-September und aus dem Zeitraum Jänner-März und Oktober-Dezember. | |||||||||
Für die Berechnung des AOT40 sind 90% der Einstundenmittelwerte des Bezugszeitraums erforderlich; der Bezugszeitraum ist die Zeit von 8-20h MEZ der Monate Mai-Juli für den Schutz der Vegetation und der Monate April-September für den Schutz der Wälder. Liegen mehr als 90% und weniger als 100% der Einstundenmittelwerte des Bezugszeitraums vor, so ist ein Schätzwert für den gesamten AOT40 zu berechnen: der aus den vorhandenen Werten berechnete AOT40 ist mit der Gesamtstundenzahl des Bezugszeitraums zu multiplizieren und durch die Anzahl der vorhandenen Einstundenmittelwerte zu dividieren. | ||||||||||
Für die Anzahl der Überschreitungen und den Höchstwert je Monat sind 90% der höchsten Achtstundenmittelwerte der Tage (d. h. 27 verfügbare Tageswerte je Monat) und 90% der Einstundenmittelwerte von 8-20h MEZ des Monats erforderlich; für die Anzahl der Überschreitungen und den Höchstwert pro Jahr sind die Daten von mindestens 5 Monaten im Zeitraum April-September erforderlich. |
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